Die NRUA (Einheitliche Mietregistrierungsnummer) ist eine verpflichtende Kennziffer in Spanien, die seit Juli 2025 für Immobilien gilt, die als Touristenunterkünfte oder für Kurzzeitvermietungen genutzt werden. Sie registriert Immobilien offiziell auf nationaler Ebene im Grundbuch, um deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Sie ist erforderlich, um ein Inserat zu veröffentlichen, Buchungen anzunehmen und Sanktionen – einschließlich des Verlusts der Vermietungslizenz – zu vermeiden.
• Was ist das?
Es handelt sich um einen Identifikationscode für Immobilien, die zur vorübergehenden, saisonalen oder zimmerweisen Vermietung angeboten werden.
• Ist sie verpflichtend?
Ab 2025 ist sie zwingend erforderlich, um eine touristische Unterkunft zu vermieten und ein Inserat auf irgendeiner Website – auch auf der eigenen – sowie auf Plattformen wie Airbnb, Booking usw. zu veröffentlichen.
• Wofür ist sie gedacht?
Sie soll sicherstellen, dass Kurzzeitaufenthalte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, unabhängig von einer bestehenden regionalen Lizenz (wie z. B. der HUTG-Nummer in Katalonien).
Wichtig: Beide sind erforderlich.
• Wie und wo kann sie beantragt werden?
Der Antrag kann über die digitale zentrale Anlaufstelle (One-Stop-Shop) des Wohnungsministeriums und der Vereinigung der Registerführer oder direkt beim Grundbuchamt Ihrer Stadt eingereicht werden.
• WICHTIG ab 2026: Jährliche Informationsmeldung
Inhaber der NRUA müssen eine jährliche Erklärung einreichen, in der die im Vorjahr durchgeführten Aufenthalte gemeldet werden (Verordnung VAU/1560/2025). Dieses Verfahren erfolgt über eine Online-Anwendung namens N2. Es müssen das Anfangs- und Enddatum jedes Aufenthalts sowie die Anzahl der Gäste angegeben werden, die in der Immobilie übernachtet haben.
